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Neues Gesetz zur Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern

Alleine in 2023 werden aller Voraussicht nach ca. 9 Gigawatt Erzeugungsleistung zugebaut. Umgerechnet sind das 900 Tausend 10kWp-Anlagen. Das klingt zwar nach viel, liegt aber unter dem von der Bundesregierung angepeilten Ziel von 10 Gigawatt, die jedes Jahr bis 2030 ans Netz gehen sollen. Ein wesentlicher Grund dafür, dass der Ausbau mit Photovoltaik nicht schnell genug voran kommt, ist das Problem, dass in Mehrfamilienhäusern bislang die rechtliche Lage einen Ausbau eher hinderlich ist, als ihn zu fördern. Aktuell gibt es nur ca. 8.000 Anlagen bundesweit (Quelle: Marktstammdatenregister)


Dies soll mit dem zum 01.01.2024 in Kraft tretenden Solarpaket I jetzt deutlich einfacher werden und damit auch die oftmals brach liegenden großen Dachflächen von Mietobjekten bzw. Objekten von Eigentümergemeinschaften (WEG) mit einbeziehen. So wird es neben dem bisherigen - sperrigen - Mieterstrom ab 2024 auch die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung geben. So schwierig und wenig lukrativ das Mieterstrom-Modell war, so interessant und vergleichsweise einfach in der technischen Umsetzung ist die GG, auch wenn der Name das nicht erwarten lässt. Gerne beraten wir Sie zu den Konzepten.


Sie sind Vermieter oder Sie sind Teil einer Wohneigentümergemeinschaft und sind an einer PV-Lösung nach dem neuen Abrechnungsschema interessiert?

 


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